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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung für die Räumlichkeiten in der Zschochersche Str. 12 zu Leipzig

Herzlich Willkommen in den Vereinsräumen von Victor's Garten e.V.!

Wir freuen uns über Ihren Besuch und möchten im Folgenden einige Regularien für die Benutzung der Vereinseinrichtungen bekannt geben:

Es ist nicht gestattet:

  • Wände, Decken, Fußböden oder Einrichtungsgegenstände des Vereins zu besprühen, zu verschmieren, zu bemalen oder auf sonstige Weise zu verändern, es sei denn im Rahmen eines künstlerischen Projektes mit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vereinsvorstandes sowie unter seiner oder der Aufsicht eines autorisierten Vereinsmitgliedes.
  • Fremdplakatierung sowohl im Außenbereich als auch innerhalb der Vereinsräume ist grundsätzlich verboten und wird mit einem Minimum von 50 € pauschal geahndet. Auskünfte zu gewerblicher Plakatierung sind beim Vorstand des Vereins erhältlich.
  • Einrichtungsgegenstände und Parkflächen sowie angrenzende Flächen des Vereins zu verschmutzen, zerstören sowie aus den Räumlichkeiten zu entfernen, es sei denn, sie sind dafür extra gekennzeichnet oder es liegt die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis durch den Vereinsvorstand oder ein autorisiertes Vereinsmitgliedes vor.
  • Hunde ohne Leine mit zu führen, bzw. besonders aggressive und verhaltensauffällige Hunde ohne Maulkorb mit zu bringen (Siehe HundeVO).
  • Mitschnitte von Ton- oder Video bzw. sonstigen Aufführungen in den Räumlichkeiten sowie den angrenzenden Flächen des Vereinsgeländes anzufertigen ohne die schriftliche Erlaubnis des Vereinsvorstandes oder eines autorisierten Mitgliedes des Vereins.
  • Fahrräder an dafür nicht vorgesehenen Orten abzustellen. Diese können, wenn sie Fluchtwege versperren oder in anderer Hinsicht eine Gefahr für die Gäste oder Mitglieder darstellen, kostenpflichtig entfernt werden.
  • Handzettel, Plakate, Flyer oder andere give aways an Gäste oder Mitglieder zu verteilen.
  • Musik zu gewerblichen Zwecken abzuspielen.
  • Werbung für vereinsfremde Veranstaltungen in jeglicher Form zu betreiben.

Des weiteren wird auf folgendes hingewiesen:

  • Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verlust an in die Vereinsräume oder auf das Vereinsgelände mitgebrachten Gegenstände jeglicher Art, das gilt insbesondere für auf dem Gelände abgestellte KfZ, Fahrräder sowie Kleidung und Wertgegenstände.
  • Die Abgabegebühr, welche für die Aufbewahrung von Kleidung sowie Taschen und ähnlichen Gegenständen an der Garderobe erhoben wird, keine Ansprüche für Verlust oder Beschädigung begründet.
  • Das Betreten der Räumlichkeiten und des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein zeichnet sich nicht für Sicherheit und Folgen eigenverantwortlichen Handelns der Gäste und Besucher verantwortlich, mit Ausnahme der üblichen Führsorgepflicht.
  • Beim Verlassen der Vereinsräume bzw. des Vereinsgeländes ist darauf zu achten, Lärm und andere störende Einflüsse zu vermeiden und die größtmögliche Rücksicht auf Anwohner zu wahren.
  • Während Veranstaltungen in den Räumen des Vereins bzw. auf dem Vereinsgelände ist der Aufenthalt nur in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Räumen bzw. auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  • Wer Zerstörungen, Beschädigungen oder andere Verstöße gegen die Hausordnung des Vereins beobachtet, wird ersucht, diese dem Vorstand, einem Mitglied der Sicherheitstruppe oder einer anderen autorisierten Person mitzuteilen. Für den Fall einer hierdurch ermöglichten erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Vereins lobt dieser eine entsprechende Getränkegutschrift aus.
  • Während der Benutzung des Internet ist es sowohl auf eigenen als auch mitgebrachten Computern, Handys oder Handhelds verboten, Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder sonst gesetzlich verbotenem Inhalt aufzurufen. Dies dient dem Schutz und der Fürsorge insbesondere von Kindern und jugendlichen Gästen. Den hierfür vom Verein autorisierten Personal sind Kontrollmaßnahmen vorbehalten, die die Einhaltung dieses Verbotes sicherstellen. Bei Verstoß wird nach einmaliger Aufforderung zur Unterlassung ein Hausverbot ausgesprochen.
  • Während Vernissagen und Ausstellungen ist es nicht erlaubt, Bilder oder andere Kunstwerke zu berühren, zu bespritzen, zu beschädigen, sie abzuhängen bzw. zu verstellen, auch wenn diese im Weg stehen oder im Weg zu stehen scheinen, es sei denn, dies geschieht mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vereins oder einer autorisierten Person.

Bei Zuwiderhandlung erhebt der Verein vom Verursacher eines Schadens den Betrag, der von einem unabhängigen fachkundigen Sachverständigen hierfür jeweils festgesetzt wird.

Bitte beachten Sie abschließend:

Es wird daher von Seiten Victor's Garten das pflegliche Umgehen mit Vereinseinrichtungen sowie das rücksichtsvolle Verhalten von Gästen und Mitgliedern des Vereins als grundsätzliches Gebot der Fairness und gegenseitigen Zuvorkommens, somit als Basis des Vereinslebens angesehen.

Für den Aufwand, der durch Beseitigung von Verschmutzungen oder Zerstörungen von Vereinseinrichtungen notwendig ist, wird vom Verein die Begleichung des schuldhaft verursachten Schadens in Rechnung gestellt, mindestens jedoch wird eine Pauschale von 20 € berechnet.

Wir wünschen allen Gästen und Mitgliedern des Vereins einen angenehmen Aufenthalt!


Proberaumordnung

Schäden und Haftung: Gegen Fremdschäden und Diebstahl/Einbruchsdiebstahl sowie Vandalismus muss sich der Besitzer/Eigentümer der im Proberaum abgestellten Geräte selbst versichern, der Verein schließt sämtliche Haftung hierfür aus.

Zeiten: DieProberaumbenutzung ist von 8.00 bis max. 5.00 Uhr früh möglich.

Benutzung: Der Proberaum wird ausschließlich gegen eine Benutzungsgebühr, die jeweils zum Monatsersten fällig ist, zur Verfügung gestellt. Diese wird für die Kosten der Erhaltung und der Ausstattung des Proberaumes aufgewendet.

Änderung der Benutzungsgebühr: Bei Installation eines Stromzählers (geplant) wird der verbrauchte Strom aus der Benutzungspauschale herausgenommen und gesondert nach Zählerstand berechnet.

Proberaumkasse: Die Bands haben miteinander vereinbahrt, dass pro Monat 5 € pro Benutzer in die Proberaumkasse zu zahlen sind, die zur Tilgung von Schäden und für andere Kosten aufgewendet werden.

Schäden durch Mitglieder oder Gäste: Sämtliche Schäden an Geräten und mitgebrachten Instrumenten und ähnlichem werden aus der Proberaumkasse bezahlt.

Schäden an Vereinsinventar und Vereinsräumen: Für sämtliche dem Verein durch die Bands oder ihre Besucher und Gäste vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden haften die einzelnen Mitglieder der Bands in voller Höhe persönlich. Das gilt auch für durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit versursachten extremen Mehrverbrauch an Strom und ähnlichem.

Probezeitenregelung: Die Benutzung des Proberaums wird in einem dafür von den Bands anzuschaffenden Kalender oder per Absprache geregelt.

Geräte und Instrumente: Alle mitgebrachten Instrumente und ähnliche Gegenstände können durch alle Bandmitglieder oder nach Absprache untereinander benutzt werden. Die Bands regeln dies untereinander.

Kabel. Sämtliche Kabel werden aus der Proberaumkasse bezahlt.

Verschleißteile: Verschleißteile wie sticks und plektrons werden von den Bands selbst mitgebracht.

Schlüssel: Pro Band wird je ein Proberaumschlüssel ausgegeben, bei Verlust wird das neu anzuschaffende Schließsystem von der Band getragen, die den Schlüssel verloren hat.

Lärmbestimmung: Die Lärmbestimmungen, die gesetzlich im Land Sachsen vorgeschrieben sind, müssen von allen Benutzern und ihren Gästen eingehalten werden. Es dürfen max. 45db nach 22.00 Uhr im Außenbereich erzeugt werden. Des weiteren sind alle sonstigen gesetzlichen Vorschriften zum Lärmschutz (auch hinsichtlich von PKW's mit Musikanlage auf dem Vereinsgelände - Parkplatz -) einzuhalten.

Lärmanzeige: Bei Verstoß gegen die Lärmbestimmung erfolgt eine kostenpflichtige Lärmanzeige durch den Verein, die Folgen sind von den Bands in jeglicher Hinsicht selbst zu tragen.

Beim Gehen: Bei Verlassen des Proberaums ist im eigenen und wohlverstandenen Interesse der Bandmitglieder darauf zu achten, dass Türen verschlossen werden, elektrische Geräte sowie alle weiteren Verbrauchsgeräte ausgeschaltet sind.



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